Wien, im Jänner 2021_Tageslicht ist verantwortlich für die gute visuelle, biologisch wirksame und energieeffiziente Beleuchtung von Innenräumen. Deren ausreichende Versorgung mit dieser wertvollen Ressource hängt stark von architektonischen Parametern wie Grundrissen und Fassadenlayout ab. Diese Parameter werden in sehr frühen Planungsphasen festgelegt und sind wesentliche strukturelle Vorgaben - Versäumnisse sind also später schwer zu kompensieren! Um das Licht sinnvoll zu managen braucht es variablen Sonnenschutz.
Planer stehen heute einer Vielzahl von Anforderungen gegenüber: Sowohl energietechnisch als auch in Hinblick auf Komfort- und Schutzziele für Schall, Wärme, Feuchte und Brand ist viele mitzudenken. Im Zuge dessen ist die ausreichende natürliche Belichtung beinahe in die Bedeutungslosigkeit verschwunden und die damit verbundenen Vorgaben wurden in den letzten Jahren nach unten geschraubt. Dabei spielt der Gebäudeentwurf die wichtigste Rolle, wenn es darum geht, die Qualität des Tageslichts bei gleichzeitigem Schutz vor Überwärmung im Neubau und bei der Sanierung zu sichern. Ing. Johann Gerstmann, Sprecher des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik: „Im Gegensatz zum Wärmeschutz im Hochbau wird ein Nachweis einer ausreichenden effektiven Belichtungsfläche unter Berücksichtigung von negativen und positiven Einflussfaktoren derzeit nicht gefordert. Eine gute und energieeffiziente Tageslichtplanung ist eine integrative Aufgabe, für die es auch ensprechende Berechungsverfahren gibt!“ Vielen Architekten ist die Herausforderung Tageslicht bewusst und sie arbeiten daher bereits mit deutlich mehr Belichtungsflächen.
Tageslicht in der Gebäudeplanung: Ein sinnvoller Blick zurück
Seit Jahrtausenden werden wir vom Licht der Sonne und des Himmels biologisch geprägt. Wir brauchen es zum Sehen, es steuert unsere innere Uhr und beeinflusst den Schlaf-Wach-Rhytmus entsprechend den Tages- und Jahreszeiten. Das Vollspektrum des Sonnenlichts und dessen Dynamik steigert die Leistungsbereitschaft und -föhigkeit und wirkt zudem stressreduzierend. Nahes Infrarot fördert die Zellatmung, regt den Stoffwechsel an und stärkt das Immunsystem. Kurzum: Kunstlicht kann Tageslicht nicht ersetzen! Gerstmann: „Dieser Wert wurde hierzulande eigentlich schon früh erkannt! Denken wir an das vor ziemlich genau 100 Jahren entwickelte Konzept der Gemeindebauten in Wien. Neben vielen anderen Neuerungen, waren vor allem die direkte Belichtung aller Wohnräume und der Ausblick ins Freie zentrale Themen. aus dieser Zeit stammt die Regel, dass die Belichtungsfläche 10 % der Bodenfläche betragen muss.“ Gerstmann weist auch darauf hin, dass die Fenster zu diesem Zeitpunkt unbeschichtete Gläser mit einem hohen Lichttransmissionsgrad hatten, und die Raumtiefen im Vergleich zu heute geringer waren. Dazu befanden sich in den meisten Fällen kaum Auskragungen über den Fenstern, die den freien Lichteinfall gemindert hätten.
Kein Widerspruch: Schutz vor Überwärmung und Tageslichtversorung
In der österreichischen OIB-RL3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ ist die ausreichende Belichtung eines Raumes als das Verhältnis von Belichtungsfläche (Rohbauchlichte!) zu Bodenfläche mit 12 % Architekturlichte festgeschrieben, wobei die Fläche von Vorbauten wie Balkone oder Loggien - im Gegensatz zu Deutschland - nicht mitgerechnet werden muss. Dieser Minderungsfaktor müsste laut dem Experten des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik aber berücksichtigt werden, genauso wie geänderte Raumgeometrien, komplexe Verglasungen mit deutlich geringerer Lichttransmission, stärkere Fensterrahmen für Mehrscheibenverglasungen und vor allem auch vertikale und horizontale Auskragungen. Gerstmann:
„Es geht im modernen Wohnbau vor allem darum, Loggien und Balkone tageslichtwirksam zu planen, und beispielsweise den Verlust an Tageslicht durch größere oder auch zusätzliche Glasflächen zu kompensieren.“
Zudem reicht es für denNachweis der Sommertauglichkeit nicht aus, Überstände für den Sonnehöchststand (21. Jun. 12:00) auszulegen, weil auch die intensive Sonne aus Süd-Ost und Süd-West mitberücksichtigt werden muss. Da sich bei Gebäuden mit guter thermischer Hülle die Überwärmungsperiode von Ende April bis Anfang Oktober erstreckt, wären auf Südfassaden Auskragungen von mindestens 2,5 m notwendig. Dies reduziert jedoch den Lichteintrag permanent um 60 % und mehr und sperrt die Sonne auch an Nicht-Hitzetagen zur Gänze aus - ein Sommer ohne Sonne! Um einen art- bzw. bedarfsgerechten Eintrag von Sonne und Licht zu gewährleisten, bedarf es daher immer einer variablen Beschattung in Form von Fenstermarkisen, Rafstore, Roll- und Schiebeläden. Schutz vor zu intensiver Sonneneinwirkung ist eine temporäre Herausforderung, die sich auf ca. 30 % der Tagesstunden in der warmen Jahreszeit beschränkt, während eine gute Tageslichtversorgung das ganze Jahr sichergestellt sein sollte und insbesondere für die dunklere Jahreshälfte von ganz besonderer Bedeutung ist. Gerstmann:
„Kunstlicht am Tag sollte weder aus biologischer nocht aus energetischer Sicht die Konsequenz dafür sein, Gebäude vor Überwärmung zu schützen. Weltweit verursacht elektrische Beleuchtung etwa 15 % des gesamten Stromverbrauchs und 5 % der Treibhausgase!“
Gerstmann führt weiter aus: „Diese Bestandsaufnahme veranschaulicht, dass sich in den letzten 100 Jahren nicht nur die Mindestanforderung für eine ausreichende Belichtung real um 30 bis 85 % verschlechter hat, sondern man kann sich generell nicht des Eindrucks erwehren, dass Tages- und direktes Sonnenlicht wissentlich oder unwissentlich anderen bautechnischen Anforderungen geopfert wurden.“ Denn im Gegensatz zu anderen Grundbedürfnissen wie gute Raumluft oder ausreichender Schallschutz stellt eine effektive Tageslichtverordnung derzeit keine Disziplin in der Gebäudeplanund dar. Im Hinblick darauf, dass Gebäude energieeffizient sein bzw. werden müssen, dies aber nicht zu Lasten des Komforts gehen darf (nachzulesen in der EU-Gebäuderichtlinie), muss zukünftig der Schutz vor Überwärmung die Tageslichtverordnung mitberücksichtigen. Als Experte des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik fordert Gerstmann daher, dass Tageslicht eine Planungsdisziplin werden sollte und sich die OIB hinsichtlich der erforderlichen Mindestbelichtung an die modernen Bauweisen und Bauelemente anpassen muss.
Beispiel gefällig?
Wie sehr die Belichtung von baulichen Maßnahmen beeinflusst werden kann, wird an einem typischen Wohnraum eines Mehrfamilienhauses gezeigt. Raumgeometrie 4,5 x 6,0 x 2,5 m (BTH), Belichtungsfläche (Architekturlichte) 12 % der Bodenfläche.
Über den Bundesverband Sonnenschutztechnik:
Der Bundesverband Sonnenschutztechnik ist der Dachverband der österreichischen Sonnenschutzindustrie. Kooperationspartner sind u.a. klima:aktiv, IBO, ÖGUT, DECA, Bau.Energie.Umwelt.Cluster NÖ und die Plattform Innovative Gebäude Österreich. Der Verband repräsentiert 20 Mitgliedsbetriebe mit insgesamt über 1.500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Er sichert mit einer Wertschöpfung von ca. 800 Mio. Euro an die 10.000 heimische Arbeitsplätze vor allem im gewerblichen Bereich. Der BVST ist Gründungsmitglied des Europäischen Dachverbandes ES-SO (European Solar Shading Organization), zu dem 27 Mitgliedsverbände zählen. Verbandsweit ermöglichen alle mit Sonnenschutz verbundenen Leistungen (bis hin zu Montage und Serviceleistungen) Arbeitsstellen für 400.000 Angestellte und Arbeiter, die einen Gesamtumsatz von ca. 15 Milliarden Euro erwirtschaften.
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